Aufnahme in die Organisationsform A
Die Ausbildung in der Fachoberschule baut auf einen Mittleren Abschluss auf. In die Fachoberschule Organisationsform A kann aufgenommen werden, wer die folgenden Nachweise erbringt:
- den Mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe,
- die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule,
- die schriftliche Zusage, für die fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb,
(für den Fachbereich Gestaltung bis zu den Herbstferien der Klasse 11), - eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule.
Der Mittlere Bildungsabschluss kann nachgewiesen werden durch:
- ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
- ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Aufnahme in die Organisationsform B
In der Organisationsform B kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise erbringt:
- den Mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe und
- die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einjährige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
- Nicht hinreichende Noten im Mittleren Abschluss können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder durch eine staatliche Prüfung eines einschlägigen mindestens zweijährigen Ausbildungsberufs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden.