Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen (gültig ab 11.11.2021) müssen
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.
Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden (vormals: 72 Stunden).
Ab nächster Woche (ab 15.11.2021) gilt der neue Testrhythmus verbindlich.