Liebe Schulgemeinde,
aufgrund verschiedener Parkverstöße und damit verbundenen störenden Lautsprecherdurchsagen in der Vergangenheit war es unumgänglich, eine neue Parkordnung für unsere Schule auszugestalten.
Die wichtigsten Punkte sind im Folgenden zusammengefasst:
- Die Nutzung des Schüler- und Lehrerparkplatzes ist zukünftig nur Fahrzeugen gestattet, in denen sichtbar im vorderen Bereich der schulische Parkausweis vorhanden ist!
- Den Parkausweis können alle Schülerinnen und Schüler durch ihre Klassenlehrkräfte erhalten: bitte erst mit Namen, Klasse und Kennzeichen ausfüllen lassen ð erst dann bitte unterschreiben!
- Jede/r Schüler/in erhält (i.d.R.) jeweils maximal e i n e n Parkausweis ausgestellt! Ausnahmen bitte mit der Schulleitung klären!
- Sollten Sie als Lehrkraft ebenfalls den Parkplatz vor den Werkstätten benutzen, dann legitimieren Sie sich bitte ebenfalls durch diesen Parkausweis!
- Die Flächen direkt vor den Werkstätten und dem Eingangsbereich sind k e i n e Parkflächen!
- Das Parken in Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen ist untersagt!
Diese Regelung gilt ab Montag, dem 14.03.2022 ausnahmslos. Das heißt: ab nächstem Montag werden „ohne Vorwarnung“ im Bedarfsfall Kosten in Höhe von ca. 220 € für das Abschleppen und Auslösen des Fahrzeugs fällig.
Wir hoffen natürlich, dass wir von dieser Regelung keinen Gebrauch machen müssen und alle Fahrzeugführer/innen ihr Fahrzeug vorausschauend und rücksichtsvoll abstellen. Vielen Dank dafür!
Neue Parkordnung als PDF