Neue Parkordnung an der FBS

Lie­be Schulgemeinde,

auf­grund ver­schie­de­ner Park­ver­stö­ße und damit ver­bun­de­nen stö­ren­den Laut­spre­cher­durch­sa­gen in der Ver­gan­gen­heit war es unum­gäng­lich, eine neue Park­ord­nung für unse­re Schu­le auszugestalten.

Die wich­tigs­ten Punk­te sind im Fol­gen­den zusammengefasst:

  • Die Nut­zung des Schü­ler- und Leh­rer­park­plat­zes ist zukünf­tig nur Fahr­zeu­gen gestat­tet, in denen sicht­bar im vor­de­ren Bereich der schu­li­sche Park­aus­weis vor­han­den ist!
  • Den Park­aus­weis kön­nen alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch ihre Klas­sen­lehr­kräf­te erhal­ten: bit­te erst mit Namen, Klas­se und Kenn­zei­chen aus­fül­len las­sen ð erst dann bit­te unterschreiben!
  • Jede/r Schüler/in erhält (i.d.R.) jeweils maxi­mal   e i n e n   Park­aus­weis aus­ge­stellt! Aus­nah­men bit­te mit der Schul­lei­tung klären!
  • Soll­ten Sie als Lehr­kraft eben­falls den Park­platz vor den Werk­stät­ten benut­zen, dann legi­ti­mie­ren Sie sich bit­te eben­falls durch die­sen Parkausweis!
  • Die Flä­chen direkt vor den Werk­stät­ten und dem Ein­gangs­be­reich sind   k e i n e   Parkflächen! 
  • Das Par­ken in Feu­er­wehr­zu­fahr­ten und Flucht­we­gen ist untersagt!

Die­se Rege­lung gilt ab Mon­tag, dem 14.03.2022 aus­nahms­los. Das heißt: ab nächs­tem Mon­tag wer­den „ohne Vor­war­nung“ im Bedarfs­fall Kos­ten in Höhe von ca. 220 € für das Abschlep­pen und Aus­lö­sen des Fahr­zeugs fällig.

Wir hof­fen natür­lich, dass wir von die­ser Rege­lung kei­nen Gebrauch machen müs­sen und alle Fahrzeugführer/innen ihr Fahr­zeug vor­aus­schau­end und rück­sichts­voll abstel­len. Vie­len Dank dafür!

Neue Park­ord­nung als PDF