Das größte Defizit haben Meister und Techniker zu Beginn eines Ingenieurstudiums eindeutig im Fach Mathematik. Das Wahlpflichtfach »Mathematik für die Fachhochschulreife« an der zweijährigen Fachschule bereitet gemäß der hessischen Lehrpläne für die Fachoberschule auf die Fachhochschulreife-Prüfung »Mathematik« vor. Nach erfolgreichem Bestehen der Fachhochschulreife-Prüfung »Mathematik« und der Technikerprüfung wird im Technikerzeugnis eine Zuerkennung der »Fachhochschulereife« ausgewiesen. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und zum Studium gestufter Studiengänge (Bachelor-Studiengänge) an Technischen Hochschulen und Universitäten.
Im Gegensatz zu Technikern, die nach KMK-Beschluß die Hochschulzugangsberechtigung besitzen und i.d.R. noch eine hochschulinterne Hochschulzugangsprüfung ablegen müssen, werden Techniker mit dem Zuerkennnugsvermerk der Fachhochschulreife ohne hochschulinterne Hochschulzugangsprüfung zum Studium gestufter Studiengänge zugelassen.
Für ein Studium an einer Technischen Universität genügt die Vorbildung in Mathematik auf FOS-Niveau nicht aus.
Die Fachhochschulreife ist Voraussetzung für die »gehobene Laufbahn« im öffentlichen Dienst.
Organisation
- Das Wahlpflichtfach »Mathematik für die Fachhochschulreife« findet im 2. Ausbildungsabschnitt statt.
- Der Unterricht wird pro Schulwoche zweistündig erteilt.
- Die zu vermittelnden Kompetenzen, die Inhalte und die Prüfung orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule im Fach Mathematik.
- Die schriftliche Prüfung wird in drei Zeitstunden (180 Minuten) durchgeführt.
- Eine mündliche Prüfung findet statt, soweit der jeweilige Prüfungsteilnehmer dies beantragt oder der Prüfungsausschuss eine entsprechende Fetslegung trifft.
- Die Vornote und Endnote im Wahlpflichtfach »Mathematik für die Fachhochschulreife« wird unabhängig von der Note in »Mathematik« des Pflichtbereiches (1. Ausbildungsabschnitt) erteilt.
- Die Endnote des Wahlpflichtfaches »Mathematik für die Fachhochschulreife« trägt wie jedes andere Fach des Pflichtbereiches aus dem zweiten Ausbildungsabschnitt zum Bestehen oder Nichtbestehen der Technikerprüfung bei. Eine mangelhafte Leistung muss ausgeglichen werden. Eine ungenügende Leistung bedeutet ein Nichtbestehen der Prüfung zum »Staatlich geprüften Techniker«.
- Die Endnote des Wahlpflichtfaches »Mathematik für die Fachhochschulreife« geht unabhängig von der »Mathematiknote« des Pflichtbereiches in die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses ein.