Als berufsqualifizierender Abschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gilt der Abschluss einer Berufsausbildung in einem der rund 340 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Die Ausbildung erfolgt an der Ferdinand-Braun-Schule ausschließlich im Rahmen der dualen Ausbildung statt. Die Abschlussprüfung wird bei Handwerksberufen von den zuständigen Handwerkskammern bzw. den untergeordneten Kreishandwerkerschaften durchgeführt. Für Industrieberufe führt die Industrie und Handelskammer IHK die Abschlussprüfung durch.
Geselle darf sich nennen, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks abgeschlossen hat. Der Gesellenbrief ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Meister- bzw. Technikerschule im entsprechenden Beruf.
Als Facharbeiterbrief wird die Urkunde bezeichnet, die nach bestandener Abschlussprüfung vor der IHK in einem anerkannten Ausbildungsberuf im gewerblich-technischen Bereich ausgehändigt wird. Er entspricht dem Gesellenbrief im Handwerk. Entsprechend dem Gesellenbrief im Handwerk ist auch der Facharbeiterbrief Voraussetzung für die Aufnahme in eine Meister- bzw. Technikerschule im entsprechenden Beruf.