Facharbeiter/Geselle

Als berufs­qua­li­fi­zie­ren­der Abschluss im Sin­ne des Berufs­bil­dungs­ge­set­zes (BBiG) gilt der Abschluss einer Berufs­aus­bil­dung in einem der rund 340 staat­lich aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ru­fe. Die Aus­bil­dung erfolgt an der Fer­di­nand-Braun-Schu­le aus­schließ­lich im Rah­men der dua­len Aus­bil­dung statt. Die Abschluss­prü­fung wird bei Hand­werks­be­ru­fen von den zustän­di­gen Hand­werks­kam­mern bzw. den unter­ge­ord­ne­ten Kreis­hand­wer­ker­schaf­ten durch­ge­führt. Für Indus­trie­be­ru­fe führt die Indus­trie und Han­dels­kam­mer IHK die Abschluss­prü­fung durch.

Gesel­le darf sich nen­nen, wer eine Aus­bil­dung in einem aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf des Hand­werks abge­schlos­sen hat. Der Gesel­len­brief ist Vor­aus­set­zung für die Auf­nah­me in eine Meis­ter- bzw. Tech­ni­ker­schu­le im ent­spre­chen­den Beruf.

Als Fach­ar­bei­ter­brief wird die Urkun­de bezeich­net, die nach bestan­de­ner Abschluss­prü­fung vor der IHK in einem aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf im gewerb­lich-tech­ni­schen Bereich aus­ge­hän­digt wird. Er ent­spricht dem Gesel­len­brief im Hand­werk. Ent­spre­chend dem Gesel­len­brief im Hand­werk ist auch der Fach­ar­bei­ter­brief Vor­aus­set­zung für die Auf­nah­me in eine Meis­ter- bzw. Tech­ni­ker­schu­le im ent­spre­chen­den Beruf.