Finanzierung

Staat­lich geprüf­te Techniker/nnen mit den Fach­rich­tun­gen Elektro‑, Maschi­nen- und Auto­ma­ti­sie­rungs­tech­nik zäh­len zu 10-Top-Eng­pass­be­ru­fen in Deutsch­land. Die­se Situa­ti­on wird sich in Zukunft noch­mals dadurch ver­schär­fen, dass in naher Zukunft vie­le berufs­tä­ti­ge Techniker/innen in den Ruhe­stand wech­seln wer­den (Baby-Boo­mer-Gene­ra­ti­on).
Des­we­gen hat der Staat ein gro­ßes Inter­es­se dar­an, jun­ge tech­nisch qua­li­fi­zier­te Facharbeiter/innen für eine Auf­stiegs­fort­bil­dung zu gewin­nen und unter­stützt sie finan­zi­ell wäh­rend des Fach­schul­stu­di­ums gemäß des Auf­stiegs­för­de­rungs­gestz­tes (AFBG). Das AFBG ist das Äqui­va­lent zum BAföG in der beruf­li­chen Bil­dung und wir umgangs­sprach­lich auch Meis­ter-BAföG genannt.
Mit dem »Meis­ter-BAföG« wird die beruf­li­chen Auf­stiegs­fort­bil­dung an einer Zwei­jäh­ri­gen Fachschule

  • mit Bei­trä­gen zu den monat­li­chen Lebens­un­ter­hal­tungs­kos­ten der Stu­die­ren­den oder
  • mit Bei­trä­gen zu den Kos­ten für Bil­dungs­maß­nah­men (Lehr­gangs- und Prü­fungs­ge­büh­ren, Mate­ria­li­en für Meis­ter­stü­cke usw.) unterstützt.

Ledi­ge Stu­die­ren­de, die die Fach­schu­le für Tech­nik in Voll­zeit­form besu­chen sind bis zu ihrem 25. Lebens­jahr in der gesetz­li­chen Fami­li­en­ver­si­che­rung ihrer Eltern mit­ver­si­chert und sind kindergeldberechtigt.

Für Stu­die­ren­de der Teil­zeit­form, die das  25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, besteht unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eben­falls die Mög­lich­keit, dass deren Eltern wei­ter­hin Kin­der­geld bekommen.

Neben dem Meis­ter-BAföG besteht noch die Mög­lich­keit der Unter­stüt­zung durch Wohn­geld, Sti­pen­di­en und För­der­pro­gram­me der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger und der Bundeswehr.

Detail­lier­te­re Infor­ma­tio­nen zu den ver­schie­de­nen För­der­mög­lich­kei­ten fin­den Sie auf den fol­gen­den Seiten.