Neben dem beruflichen Fachwissen werden in der Technikerausbildung auch Lerninhalte der Bereiche Projektmanagement, Betriebswirtschaft und Personalführung vermittelt. Denn Ziel der Aufstiegsfortbildung ist auch, Fachkräfte mit einer Berufsausbildung für Führungsaufgaben im mittleren Management sowie für die unternehmerische Selbstständigkeit zu qualifizieren.
Grundsätzlich gilt: Staatlich geprüfte Techniker können sich auf Antrag ohne weitere Prüfung in die Handwerksrolle eintragen lassen und sind damit berechtigt ein zulassungspflichtiges Handwerksunternehmen zu führen (siehe Handwerksordnung § 1, 1 und § 7, 2).
Studierende, die trotzdem eine separate Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk, Karosserie und Fahrzeugbauhandwerk, im Elektroinstallations- oder im Metallhandwerk ablegen wollen, können während der Technikerausbildung an zusätzlich angebotenen Meistervorbereitungslehrgängen teilnehmen. Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die zuständige Handwerkskammer. Für die Abnahme der Meisterprüfung ist der Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Kassel zuständig.
Meister/in im Handwerk | |
Berufsbezeichnung | Meisterin im … Meister im … |
Besuch der Fachrichtung | |
Elektrotechnik | Elektroinstallationshandwerk |
Farb- und Lacktechnik | Maler- und Lackiererhandwerk |
Karosserie- und Fahrzeugtechnik | Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk |
Prüfungsteil I – Fachpraxis
- Die fachpraktische Ausbildung findet in der Fachrichtung »Farb- und Lacktechnik« mit der praxisorientierten Technikerausbildung in den Werkstätten der Ferdinand-Braun-Schule statt.
- Die fachpraktische Meisterprüfung für das »Maler- und Lackiererhandwerk« wird zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes der Fachschule für Technik von der Handwerkskammer Kassel in den Werkstätten der Ferdinand-Braun-Schule abgenommen.
- Im Elektroinstallations‑,Metall‑, Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk wird für den Prüfungsteil I von der Fachschule für Technik kein Meistervorbereitungslehrgang angeboten. Interessierte Fachschüler könne den Fachpraxisteil in den Werkstätten einer Handwerkskammer oder eines überbetrieblichen Ausbildungszentrums belegen.
Prüfungsteil II – Fachtheoretische Kenntnisse
- Prüfungsbewerber, die die Abschlussprüfung zum/zur Techniker/in mit Erfolg abgelegt haben, können auf Antrag von der Prüfung befreit werden. Dies betrifft alle Fachrichtungen.
Prüfungsteile III – Betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
- Farb- und Lacktechniker, die die Abschlusspürfung zum/zur Techniker/in mit Erfolg abgelegt haben, können auf Antrag von der Prüfung befreit werden.
- Für alle anderen Fachrichtungen bietet die Kreishandwerkerschaft Fulda i.d.R. einen Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung Teil 3 in den Sommerferien in Vollzeit an.
- Die Prüfung wird von der Handwerkskammer Kassel direkt nach Abschluss des Kurses im August in Fulda durchgeführt.
Prüfungsteile IV – Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
- Die Vorbereitung findet während der Technikerausbildung im Pflichtbereich »Berufs- und Arbeitspädagogik I« und im Wahlbereich »Berufs- und Arbeitspädagogik II« statt.
- Die AdA-Prüfung (Ausbildung der Ausbilder) wird von der Ferdinand-Braun-Schule unentgeltlich abgenommen und sowohl von der Industrie- und Handelskammer als auch von der Handwerkskammer anerkannt.
- Die bestandene AdA-Prüfung gilt nur im Zusammenhang mit dem Abschlusszeugnis der Zweijährigen Fachschule.
Weiterbildung zum »Restaurator/in im Handwerk«
- Durch die enge Abstimmung der Lehrpläne der Ferdinand-Braun-Schule und dem Fortbildungszentrum für Denkmalpfege »Propstei Johannesberg« in Fulda kann nach der Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk eine verkürzte Weiterbildung zum/r Restaurator/in im Handwerk absolviert werden.
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