Studierende aus allen Fachrichtungen, die künftig haupt- oder nebenberuflich für die Ausbildung von Auszubildenden zuständig sein wollen, bieten wir die Möglichkeit den Ausbilderschein zu erwerben.
Lehrgangsformen
Für Studierende der Fachschule für Technik wird das Wahlfach »Berufs- und Arbeitspädagogik II« als Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung im zweiten Ausbildungsabschnitt im Umfang von 80 Unterrichtsstunden während der normalen Unterrichtszeiten angeboten.
Prüfung
Studierende werden zur Zusatzprüfung zugelassen, wenn sie
- am Unterricht in den Fächern Berufs- und Arbeitspädagogik I und II regelmäßig teilgenommen haben und
- in den Fächern Berufs- und Arbeitspädagogik I und II jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
In der Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die für die Berufsausbildung notwendigen Kompetenzen besitzt, die für eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung erforderlich sind.
In einer schriftlichen Prüfung soll die Prüfungsteilnehmer überwiegend fallbezogene Aufgaben aus den folgenden Handlungsfeldern bearbeiten:
- Allgemeine Grundlagen
- Planung der Ausbildung
- Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluss der Ausbildung
Die praktische Prüfung besteht aus
- einer Präsentation oder
- der praktischen Durchführung einer Unterweisung.
Es fallen keine Prüfungsgebühren an.
Gleichwertigkeit
- Die Inhalte der Zusatzprüfung entsprechen der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I, S. 88).
- Die in der Ferdinand-Braun-Schule abgelegte AdA-Prüfung ist der Ausbildereignungsprüfung der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer gleichwertig.
- Die in der Ferdinand-Braun-Schule bestandene AdA-Prüfung gilt nur im Zusammenhang mit dem Abschlusszeugnis der Zweijährigen Fachschule.