AdA – Ausbildung der Ausbilder

Stu­die­ren­de aus allen Fach­rich­tun­gen, die künf­tig haupt- oder neben­be­ruf­lich für die Aus­bil­dung von Aus­zu­bil­den­den zustän­dig sein wol­len, bie­ten wir die Mög­lich­keit den Aus­bil­der­schein zu erwerben.

Lehr­gangs­for­men

Für Stu­die­ren­de der Fach­schu­le für Tech­nik wird das Wahl­fach »Berufs- und Arbeits­päd­ago­gik II« als Vor­be­rei­tung auf die Aus­bil­der­eig­nungs­prü­fung im zwei­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitt im Umfang von 80 Unter­richts­stun­den wäh­rend der nor­ma­len Unter­richts­zei­ten angeboten.

Prü­fung

Stu­die­ren­de wer­den zur Zusatz­prü­fung zuge­las­sen, wenn sie

  • am Unter­richt in den Fächern Berufs- und Arbeits­päd­ago­gik I und II regel­mä­ßig teil­ge­nom­men haben und
  • in den Fächern Berufs- und Arbeits­päd­ago­gik I und II jeweils min­des­tens aus­rei­chen­de Leis­tun­gen erbracht haben.

In der Prü­fung soll der Prü­fungs­teil­neh­mer nach­wei­sen, dass er die für die Berufs­aus­bil­dung not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen besitzt, die für eine berufs- und arbeits­päd­ago­gi­sche Eig­nung erfor­der­lich sind.

In einer schrift­li­chen Prü­fung soll die Prü­fungs­teil­neh­mer über­wie­gend fall­be­zo­ge­ne Auf­ga­ben aus den fol­gen­den Hand­lungs­fel­dern bearbeiten:

  • All­ge­mei­ne Grundlagen
  • Pla­nung der Ausbildung
  • Mit­wir­kung bei der Ein­stel­lung von Auszubildenden
  • Aus­bil­dung am Arbeitsplatz
  • För­de­rung des Lernprozesses
  • Aus­bil­dung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Die prak­ti­sche Prü­fung besteht aus

  • einer Prä­sen­ta­ti­on oder
  • der prak­ti­schen Durch­füh­rung einer Unterweisung.

Es fal­len kei­ne Prü­fungs­ge­büh­ren an.

Gleich­wer­tig­keit

  • Die Inhal­te der Zusatz­prü­fung ent­spre­chen der Aus­bil­der-Eig­nungs­ver­ord­nung vom 21. Janu­ar 2009 (BGBl. I, S. 88).
  • Die in der Fer­di­nand-Braun-Schu­le abge­leg­te AdA-Prü­fung ist der Aus­bil­der­eig­nungs­prü­fung der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer bzw. der Hand­werks­kam­mer gleichwertig.
  • Die in der Fer­di­nand-Braun-Schu­le bestan­de­ne AdA-Prü­fung gilt nur im Zusam­men­hang mit dem Abschluss­zeug­nis der Zwei­jäh­ri­gen Fachschule.