Die Aufnahme in die Zweijährige Technikerschule in Vollzeit- oder Teilzeitform setzt voraus
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,
- die Abschlussprüfung in einem für die jeweilige Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf,
- eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr vor Eintritt in die Vollzeitform,
- in Teilzeitform kann die erforderliche berufliche Tätigkeit während der Fachschulausbildung erbracht werden.
Bewerberinnen oder Bewerber, die keine erfolgreiche einschlägige Berufsausbildung mit Facharbeiterbrief und Abschlusszeugnis der Berufsschule nachweisen können, können, sofern sie eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Fachschule aufgenommen werden, wenn sie in einer Feststellungsprüfung an einer beruflichen Schule ihre fachliche Eignung nachweisen. Die Feststellungsprüfung wird von der beruflichen Schule durchgeführt, an der die Aufnahme beantragt wird.
Über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern entscheidet die aufnehmende Schule. Über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit Vorbildungsnachweisen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworben wurden, entscheidet das zuständige Staatliche Schulamt.
Die Entscheidung wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.
Kriterien für die Positionierung im Aufnahmeranking sind:
- Gesamtnote der Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung
- Gesamtnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- Anzahl der berufstätigen Jahre im einschlägigen Beruf (Berufserfahrung)
- Wartezeit (wiederholte Bewerbungen)
Geeignete technische Ausbildungsberufe
Die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule setzt den Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf voraus, der der jeweiligen Fachrichtung entspricht. Für die folgenden Fachrichtungen sind dies z. B. die Berufe:
Automatisierungstechnik: Interdisziplinäre Weiterbildung für alle Berufe der Elektro‑, Maschinen‑, Informationstechnik und Mechatroniker
Elektrotechnik: Elektroinstallateur, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für Geräte und Systeme, Elektroniker für Automationstechnik, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik, Technische/r Systemplaner/in – Elektrotechnische Systeme, Mechatroniker, Industrieelektroniker, Elektromaschinenbauer
Farb- und Lacktechnik: Maler und Lackierer, Bauten- und Objektbeschichter
Maschinentechnik: Industriemechaniker, Zerspanungsmechaniker, Werkzeugmechaniker, Fertigungsmechaniker, Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Feinwerksmechaniker, Technischer Produktdesigner, Technischer Systemplaner, Mechatroniker, Kfz-Mechatroniker, Kfz-Mechaniker, Zweiradmechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär‑, Heizungs- und Klimatechnik
Karosserie- und Fahrzeugtechnik: Karosserie- und Fahrzeugbauer, Kfz-Mechatroniker, Technischer Produktdesigner, Zweiradmechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltung, Technischer Modellbauer der Fachrichtung Karosserie und Produktion, Leichtflugzeugbauer
Technische Betriebswirtschaft: Der Besuch des Ergänzungsstudiums »Technische Betriebswirtschaft« ist nur mit dem Abschluss »Staatlich geprüfte/r Techniker/in« möglich.
Obige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern listet die Ausbildungsberufe auf, die erfahrungsgemäß in den einzelnen Fachrichtungen an unserer Fachschule vertreten sind. Im Zweifelsfall ist die Eignung eines technischen Ausbildungsberufes zu prüfen. Wenn ein Bewerber zwischen zwei Fachrichtungen wählen kann, bieten wir ihm gerne ein individuelles Beratungsgespräch an.