- Aus feuerpolizeilichen Gründen ist es nicht gestattet, Autos und Zweitkrafträder auf dem Schulhof zu parken.
- Parken auf dem Schülerparkplatz ist nur mit sichtbar im Bereich des Armaturenbretts liegendem Parkausweis gestattet. Diesen erhalten Sie durch Ihre jeweilige Klassenlehrkraft.
- Das Parken ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Das Parken auf den gesamten Flächen vor dem Eingangsbereich sowie den Werkstätten ist ausnahmslosuntersagt.
- Das Abstellen von Zweirädern auf dem Bürgersteig undanderen Flächen ist nicht gestattet.
- Mopeds und Fahrräder sind in der Tiefgarage unter dem Medienzentrum abzustellen.
- Motorräder sind auf dem schmalen Parkstreifen hinter den Metallwerkstätten und auf der Westseite vor dem Untergeschoss des Hauses A abzustellen.
Parkplätze und Parkstreifen
Sind die ausgewiesenen Parkplätze auf dem Schulgelände (hinter dem Automatisierungszentrum) belegt, so weichen Sie bitte auf folgende Parkplätze bzw. Parkstreifen im Umfeld der Ferdinand-Braun-Schule aus:
Parkplatz
- Gellings-Sporthalle
- Freibad Petersberg
- Parkplatz am Waidesgrund
- Ochsenwiese (gebührenpflichtig)
Parkstreifen
- Goerdelerstraße (100)
- Magdeburger Straße/Weiherweg (75)
- Edith-Stein-Straße (50)
Grundsätzlich gilt:
- Parken Sie Ihr Fahrzeug entsprechend der Straßenverkehrsordnung
- nicht mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig
- und planen Sie im Voraus, falls Sie morgens keinen freien Parkplatz unmittelbar vor der Schule finden, für ein pünktliches Erscheinen auch entsprechende Zeiten für den Fußweg ein.
- Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn der Schule und parken Sie nicht in und vor Einfahrten zu den unmittelbar an der Schule liegenden Straßen. In der Klausener‑, Von-Tresckow‑, Mierendorff- und Von-Stauffenberg-Straße sollte möglichst überhaupt nicht geparkt werden, damit die dort wohnenden Anlieger die vorhandenen Parkplätze nutzen können und sich nicht – durch leider manchmal provokatives Schülerparkverhalten – belästigt fühlen.
- Zur Entspannung der Situation prüfen Sie bitte, inwieweit Sie Fahrgemeinschaften bilden oder den ÖPNV nutzen können.
- Widerrechtliches Parken kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Eventuell anzufallende Kosten hat der Fahrzeughalter/die Fahrzeughalterin selber zu tragen.