lt. Schreiben des HKM vom 31.03.2021
Mit Schreiben der Kultusbehörde vom 03.02.2021 wurde die Betriebspraktika bis zum Beginn der Osterferien (01.04.2021) ausgesetzt.
Gleichzeitig bleibt das erfolgreich abgeschlossene, gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in der Fachoberschule, A‑Form nach wie vor für die Versetzung in den zweiten Ausbildungsabschnitt notwendig.
Durch die Corona-Situation können die Erfordernisse lt. Verordnung zur Fachoberschule (VOFOS) teilweise nicht vollumfänglich erfüllt werden, sodass der Minimal-Umfang nun für das Schuljahr 2020/2021 auf 500 Zeitstunden reduziert wurden.
Die aktuell noch fehlenden Zeiten können nach individueller Vereinbarung zwischen Praktikumsbetrieb, Praktikant/in und deren Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) sowie Zustimmung der Schule abgearbeitet werden.
Die Zeit des Ab- bzw. Nacharbeitens schließt ausdrücklich auch die Zeit der Sommerferien 2021 mit ein,
d.h. notfalls kann die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt bis zum ersten Unterrichtstag des Schuljahres 2021/2022 (30.08.2021) ausgesetzt werden.
Schülerinnen und Schüler, die absehbar und begründet
- nicht bis Ende Schuljahres 2020/2021 (16.07.2021) bzw.
- trotz der oben beschriebenen Möglichkeit des Nachholens fehlender Praktikumszeiten das gelenkte
Praktikum im reduzierten Umfang von 500 Zeitstunden nicht erfüllen können,
besprechen die Situation bitte ihrem/ihrer Praktikumsbetreuer/in sowie den Klassenlehrerkräften, um Handlungsalternativen zu finden.