Das Hessische Kultusministerium hat die Schulen in einem Schreiben zu den Änderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 02. Mai 2022, informiert.
Zusammengefasst gilt ab 02.05.2022:
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz wurde bereits aufgehoben (02.04.2022)
- NEU: Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt
- NEU: Wegfall des Testheftes
- NEU: Das Land Hessen stellt allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien 2022 weiterhin Antigen-Selbsttests zur Verfügung, mit denen sie sich im häuslichen Umfeld und damit außerhalb der Schulzeit testen können.
Schreiben des Hessischen Kultusministers im Download:
HKM-Informationsschreiben zum Schul- und Unterrichtsbetriebs ab 02.05.2022
1 Datei(en) 156.31 KB
Schreiben zum Verfahren des freiwilligen Testangebots (ab 02.05.2022) an der FBS:
Informationen: Freiwilliges Testangebot für Schülerinnen und Schüler (ab 02.05.2022)
1 Datei(en) 354.52 KB
Schulische Hygienemaßnahmen (ab 02.05.2022) an der FBS:
Schulische Hygienemaßnahmen der FBS
1 Datei(en) 1.49 MB