Da die Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz am 8. April 2023 auslaufen und die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung mit Ablauf des 7. April 2023 au- ßer Kraft tritt, werden ebenfalls alle verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb mit Wirkung vom Samstag, dem 8. April 2023, aufgehoben.
Hierüber informiert das Kultusministerium in einem Anschreiben.
Seit Samstag, dem 8. April 2023, bedeutet dies im Einzelnen:
- Der „Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen — aktuelle Informationen im Überblick“, der „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ und die Anlage zum Leitfaden sowie der „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen“ verlieren ihre Gültigkeit. Die Schulen erhalten in Kürze einen aktualisierten allge- meinen Rahmen-Hygieneplan. Dieser basiert auf der Regelung des § 36 Infekti- onsschutzgesetz, wonach jede Schule die infektionshygienischen Abläufe festlegt.
- Die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn es selbst oder Angehörige seines Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären, entfällt. Die Möglichkeit für volljährige Schülerinnen und Schüler, sich in o. g. Fällen vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, entfällt ebenso.
Allgemein (und insbesondere während der Abschlussprüfungen) gilt: Jede Person ist dazu angehalten, die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene eigenverantwortlich zu be- rücksichtigen und sich und andere keiner unangemessenen Infektionsgefahr auszuset- zen. Diese allgemeinen Maßnahmen helfen auch gegen Übertragungen anderer akuter Atemwegserreger.
Den vollständigen Text des Informationsschreibens findet man unter folgendem Link: