Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler richten bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres einen schriftlichen Antrag über die abgebende Schule an die Schulleitung der aufnehmenden Schule.
Die Schulleitung der abgebenden Schule reicht den Antrag bis zum 1. März weiter und fügt ihm eine Eignungsfeststellung bei, über die von der Konferenz der die Schülerinnen und Schüler unterrichtenden Lehrkräfte entschieden wurde. Die aufnehmende Schule teilt den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schüler schriftlich bis spätestens zum 1. Mai mit, dass die Aufnahme erfolgt, wenn die Voraussetzungen am Ende des Schuljahres erfüllt sind.
Die Bewerber erhalten in der Regel eine vorläufige Aufnahmezusage, sofern die Aufnahmekapazität dies zulässt.
Die endgültige Aufnahme kann erst nach Vorlage des qualifizierenden Abschlusszeugnisses bzw. des Versetzungszeugnisses in die gymnasiale Oberstufe erfolgen.
Hinweis: Eignungsfeststellung nur für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Abschluss. (Nicht für Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium)