- Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief
- Hauptschulabschluss
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Fachhochschulreife
Nachdem du mit die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast und dich Geselle oder Facharbeiter nennen darfst, kannst du an der Ferdinand-Braun-Schule noch den Meistertitel oder den „Staatlich geprüften Techniker“ erwerben.
Facharbeiter/Geselle
Als berufsqualifizierender Abschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gilt der Abschluss einer Berufsausbildung in einem der rund 340 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Die Ausbildung erfolgt an der Ferdinand-Braun-Schule ausschließlich im Rahmen der dualen Ausbildung statt. Die Abschlussprüfung wird bei Handwerksberufen von den zuständigen Handwerkskammern bzw. den untergeordneten Kreishandwerkerschaften durchgeführt. Für Industrieberufe führt die Industrie und Handelskammer IHK die Abschlussprüfung durch.
Geselle darf sich nennen, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks abgeschlossen hat. Der Gesellenbrief ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Meister- bzw. Technikerschule im entsprechenden Beruf.
Als Facharbeiterbrief wird die Urkunde bezeichnet, die nach bestandener Abschlussprüfung vor der IHK in einem anerkannten Ausbildungsberuf im gewerblich-technischen Bereich ausgehändigt wird. Er entspricht dem Gesellenbrief im Handwerk. Entsprechend dem Gesellenbrief im Handwerk ist auch der Facharbeiterbrief Voraussetzung für die Aufnahme in eine Meister- bzw. Technikerschule im entsprechenden Beruf.
Hauptschulabschluss
Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen. In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist in diesen Fällen folgender Zusatz aufzunehmen:
»Dieses Zeugnis ist dem Abschluss der Hauptschule gleichwertig.«
Mittlerer Bildungsabschluss
Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie
- den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
- a) entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen oder
b) an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuchs teilnehmen und diesen Wahlunterricht, der zu benoten ist, mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen - einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch / Fremdsprache mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen,
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird und
- die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben.
In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist folgender Vermerk aufzunehmen:
Dieses Zeugnis ist dem mittleren Abschluss gleichwertig.
Fachhochschulreife
Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis des mittleren Abschlusses oder Vorlage des Versetzungszeugnisses der Jahrgangsstufe 9 des verkürzten gymnasialen Bildungsganges in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses beim Eintritt in die Berufsschule und
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
- regelmäßige Teilnahme an folgendem Zusatzunterricht.
- Die Teilnahme am Zusatzunterricht setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler entweder im letzten Zeugnis der Schule, in der sie oder er den mittleren Abschluss erzielt hat, mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweist, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als „ausreichend“ sein darf oder die Versetzung in die Klasse 11 der Oberstufe nachweist.
- Bestehen der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik). Eine mangelhafte Leistung in einem Fach kann durch eine gute Leistung in einem anderen Fach bzw. durch befriedigende Leistungen in den beiden anderen Fächern ausgeglichen werden.
Der Zusatzunterricht wird für den gesamten Landkreis Fulda an der Richard-Müller-Schule durchgeführt.
Beginn: November
Unterrichtstage: Dienstag und Donnerstag ab 18:00 Uhr
Dauer: 2 Jahre
Unterricht:
• 240 Stunden Deutsch und Englisch
• 200 Stunden Mathematik
• 40 Stunden Physik