Aufnahme

Aufnahme in die Organisationsform A

Die Aus­bil­dung in der Fach­ober­schu­le baut auf einen Mitt­le­ren Abschluss auf. In die Fach­ober­schu­le Orga­ni­sa­ti­ons­form A kann auf­ge­nom­men wer­den, wer die fol­gen­den Nach­wei­se erbringt:

  • den Mitt­le­ren Abschluss mit min­des­tens befrie­di­gen­den Leis­tun­gen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathe­ma­tik und Eng­lisch, wobei in kei­nem der genann­ten Fächer die Leis­tun­gen schlech­ter als aus­rei­chend sein dür­fen oder das Zeug­nis der Ver­set­zung in die Ein­füh­rungs­pha­se einer öffent­li­chen oder staat­lich aner­kann­ten gym­na­sia­len Oberstufe,
  • die Eig­nungs­fest­stel­lung der abge­ben­den Schule,
  • die schrift­li­che Zusa­ge, für die fach­prak­ti­sche Aus­bil­dung in einem Betrieb,
    (für den Fach­be­reich Gestal­tung bis zu den Herbst­fe­ri­en der Klas­se 11),
  • eine Beschei­ni­gung über die Berufs­be­ra­tung durch die Agen­tur für Arbeit oder Schul­lauf­bahn­be­ra­tung durch die abge­ben­de Schule.

Der Mitt­le­re Bil­dungs­ab­schluss kann nach­ge­wie­sen wer­den durch:

  • ein Abschluss­zeug­nis der Real­schu­le oder
  • ein Abschluss­zeug­nis der Zwei­jäh­ri­gen Berufs­fach­schu­le oder
  • ein als gleich­wer­tig aner­kann­tes Zeugnis.

 

Aufnahme in die Organisationsform B

In der Orga­ni­sa­ti­ons­form B kann auf­ge­nom­men wer­den, wer fol­gen­de Nach­wei­se erbringt:

  • den Mitt­le­ren Abschluss mit min­des­tens befrie­di­gen­den Leis­tun­gen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathe­ma­tik und Eng­lisch, wobei in kei­nem der genann­ten Fächer die Leis­tun­gen schlech­ter als aus­rei­chend sein dür­fen oder das Zeug­nis der Ver­set­zung in die Ein­füh­rungs­pha­se einer öffent­li­chen oder staat­lich aner­kann­ten gym­na­sia­len Ober­stu­fe und
  • die Abschluss­prü­fung in einem ein­schlä­gi­gen aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf oder den Abschluss einer min­des­tens zwei­jäh­ri­gen ein­schlä­gi­gen Berufs­aus­bil­dung durch eine staat­li­che Prü­fung oder eine ein­jäh­ri­ge Lauf­bahn­prü­fung im öffent­li­chen Dienst.
  • Nicht hin­rei­chen­de Noten im Mitt­le­ren Abschluss kön­nen durch ein Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le mit einem Noten­durch­schnitt von min­des­tens 3,0 oder durch eine staat­li­che Prü­fung eines ein­schlä­gi­gen min­des­tens zwei­jäh­ri­gen Aus­bil­dungs­be­rufs mit einem Noten­durch­schnitt von min­des­tens 3,0 oder eine ein­schlä­gi­ge Lauf­bahn­prü­fung im öffent­li­chen Dienst mit einem Noten­durch­schnitt von min­des­tens 3,0 ersetzt werden.