Hochschulzugangsberechtigung

Am 06.03.2009 hat die Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz den Beschluss »Hoch­schul­zu­gang für beruf­lich qua­li­fi­zier­te Bewer­ber ohne schu­li­sche Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung« ver­ab­schie­det. Die­ser Beschluss eröff­net den Inha­bern beruf­li­cher Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen (Meis­ter, Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker) den all­ge­mei­nen Hoch­schul­zu­gang, gleich­wer­tig dem Abitur.

Mitt­ler­wei­le besteht in allen Län­dern der Bun­des­re­pu­blik die Mög­lich­keit des Hoch­schul­zu­gangs für beruf­lich Qua­li­fi­zier­te, d. h. für Meis­ter und Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker ohne Abitur bzw. ohne Fach­hoch­schul­rei­fe, wobei  der Hoch­schul­zu­gang an unter­schied­li­che län­der­spe­zi­fi­scher Vor­aus­set­zun­gen gebun­den ist.

§ 54 Hoch­schul­zu­gang (Aus­zug)

(1) Zum Stu­di­um in einem grund­stän­di­gen Stu­di­en­gang ist berech­tigt, wer die dafür erfor­der­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on nach­weist (Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung) …
(2) Die Qua­li­fi­ka­ti­on für ein Stu­di­um, das zu einem ers­ten berufs­qua­li­fi­zie­ren­den Abschluss führt, wird nach­ge­wie­sen durch:
1. die all­ge­mei­ne Hoch­schul­rei­fe (Abitur),
2. die fach­ge­bun­de­ne Hochschulreife,
3. die Fachhochschulreife,
4. die Meis­ter­prü­fung sowie ver­gleich­ba­re Abschlüs­se der beruf­li­chen Aufstiegsfortbildung …

Der Nach­weis nach Nr. 1 oder 4 berech­tigt zum Stu­di­um aller Fach­rich­tun­gen, der Nach­weis nach Nr. 3 zu einem Stu­di­um an einer Fach­hoch­schu­le oder in einem gestuf­ten Stu­di­en­gang (Bache­lor-Stu­di­en­gang) an einer Universität.

Die für das Hoch­schul­we­sen zustän­di­gen Lan­des­mi­nis­ter regeln jeweils für ihr Bun­des­land durch Rechts­ver­ord­nung den Hoch­schul­zu­gang für Meis­ter und Tech­ni­ker. Vie­le Hoch­schu­len bzw. Uni­ver­si­tä­ten machen den Hoch­schul­zu­gang für Meis­ter und Tech­ni­ker vom Bestehen einer intern durch­ge­führ­ten Hoch­schul­zu­gangs­prü­fung abhän­gig, zu der man sich frist­ge­recht anmel­den muss. Anmel­de­schluss für die Hoch­schul­zu­gangs­prü­fung der Hoch­schu­le Ful­da ist Mit­te Febru­ar. Eine Hoch­schul­zu­gangs­prü­fung ent­fällt i.d.R. für die Tech­ni­ker, die in ihrem Tech­ni­ker­ab­schluss­zeug­nis einen Ver­merk über die Zuer­ken­nung der Fach­hoch­schul­schul­rei­fe haben.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Hoch­schul­stu­di­um ohne Abitur fin­den Sie unter
»Stu­die­ren ohne Abitur«

Es ist für beruf­lich Qua­li­fi­zier­te (Meis­ter und Tech­ni­ker) nicht leicht, den Weg an eine Uni­ver­si­tät oder Fach­hoch­schu­le zu fin­den. Vor die­sem Hin­ter­grund bie­tet die­ses Por­tal ver­tief­te Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­mög­lich­kei­ten. So kön­nen Sie bei­spiels­wei­se in Daten­ban­ken nach geeig­ne­ten Stu­di­en­gän­gen recher­chie­ren und ihre Stu­di­en­chan­cen anhand ihrer beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on prü­fen. Oder Sie nut­zen die Web­sei­te für den Aus­tausch und die Ver­net­zung mit ande­ren Stu­di­en­in­ter­es­sier­ten und Studierenden.

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