Der »Staatlich geprüfte Techniker/in« und der »Meister« sind gemeinsam mit dem Bachelor auf Stufe 6 des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR und EQR) verortet.
Alle drei Abschlüsse werden in unterschiedlichen Bildungsbereichen erworben und unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Kompetenz- als auch Aufgabenprofile. Der DQR beseitigt diese Unterschiede nicht. Vielmehr bleiben alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten erhalten. Ebenso wird das bestehende System der nationalen Zugangsberechtigungen vom DQR nicht berührt.
Ein Meisterbrief, bzw. die Qualifikation »Staatlich geprüfter Techniker« berechtigt wie bisher zum direkten Zugang zum Bachelorstudium an (Fach-)Hochschulen und Technischen Universitäten, nicht aber zur direkten Aufnahme eines Master-Studiums. Bei Aufnahme eines Bachelorstudiums können bis zu 50% der Studiennachweise durch den Abschluss »Staatlich geprüfter Techniker/in« anerkannt werden.