EQR und DQR

Der »Staat­lich geprüf­te Techniker/in« und der »Meis­ter« sind gemein­sam mit dem Bache­lor auf Stu­fe 6 des Deut­schen und Euro­päi­schen Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­mens (DQR und EQR) verortet.

Alle drei Abschlüs­se wer­den in unter­schied­li­chen Bil­dungs­be­rei­chen erwor­ben und unter­schei­den sich sowohl hin­sicht­lich ihrer Kom­pe­tenz- als auch Auf­ga­ben­pro­fi­le. Der DQR besei­tigt die­se Unter­schie­de nicht. Viel­mehr blei­ben alle bis­he­ri­gen Abschluss- und Qua­li­fi­zie­rungs­ar­ten erhal­ten. Eben­so wird das bestehen­de Sys­tem der natio­na­len Zugangs­be­rech­ti­gun­gen vom DQR nicht berührt.

Ein Meis­ter­brief, bzw. die Qua­li­fi­ka­ti­on »Staat­lich geprüf­ter Tech­ni­ker« berech­tigt wie bis­her zum direk­ten Zugang zum Bache­lor­stu­di­um an (Fach-)Hochschulen und Tech­ni­schen Uni­ver­si­tä­ten, nicht aber zur direk­ten Auf­nah­me eines Mas­ter-Stu­di­ums. Bei Auf­nah­me eines Bache­lor­stu­di­ums kön­nen bis zu 50% der Stu­di­en­nach­wei­se durch den Abschluss »Staat­lich geprüf­ter Techniker/in« aner­kannt werden.