Fachhochschulreife

Das Wahl­pflicht­fach »Mathe­ma­tik für die Fach­hoch­schul­rei­fe« an der zwei­jäh­ri­gen Fach­schu­le berei­tet auf die Fach­hoch­schul­rei­fe-Prü­fung »Mathe­ma­tik« vor. Nach erfolg­rei­chem Bestehen der Fach­hoch­schul­rei­fe-Prü­fung »Mathe­ma­tik« und der Abschluss­prü­fung wird im Abschluss­zeug­nis die »Fach­hoch­schul­e­rei­fe« ausgewiesen. 

Die Fach­hoch­schul­rei­fe berech­tigt zum Stu­di­um an Fach­hoch­schu­len und zum Stu­di­um gestuf­ter Stu­di­en­gän­ge (Bache­lor-Stu­di­en­gän­ge) an Tech­ni­schen Hoch­schu­len und Universitäten.

Im Gegen­satz zu den Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten der Fach­schu­le für Tech­nik, die nach KMK-Beschluss die Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung besit­zen und i.d.R. noch eine hoch­schul­in­ter­ne Hoch­schul­zu­gangs­prü­fung able­gen müs­sen, wer­den Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker (m/w/d) mit dem Zuer­kenn­nugs­ver­merk der Fach­hoch­schul­rei­fe ohne hoch­schul­in­ter­ne Hoch­schul­zu­gangs­prü­fung zum Stu­di­um gestuf­ter Stu­di­en­gän­ge zugelassen.

Bit­te beach­ten Sie die indi­vi­du­el­len Rege­lun­gen der Bun­des­län­der und Hoch­schu­len.

Organisation

  • Das Wahl­pflicht­fach »Mathe­ma­tik für die Fach­hoch­schul­rei­fe« fin­det im 2. Aus­bil­dungs­ab­schnitt statt.
  • Der Unter­richt wird pro Schul­wo­che zwei­stün­dig erteilt.
  • Die zu ver­mit­teln­den Kom­pe­ten­zen, die Inhal­te und die Prü­fung ori­en­tie­ren sich an den hes­si­schen Lehr­plä­nen für die Fach­ober­schu­le im Fach Mathematik.
  • Die schrift­li­che Prü­fung wird in drei Zeit­stun­den (180 Minu­ten) durchgeführt.
  • Eine münd­li­che Prü­fung fin­det statt, soweit der jewei­li­ge Prü­fungs­teil­neh­mer dies bean­tragt oder der Prü­fungs­aus­schuss eine ent­spre­chen­de Fets­le­gung trifft.
  • Die Vor­no­te und End­no­te im Wahl­pflicht­fach »Mathe­ma­tik für die Fach­hoch­schul­rei­fe« wird unab­hän­gig von der Note in »Mathe­ma­tik« des Pflicht­be­rei­ches (1. Aus­bil­dungs­ab­schnitt) erteilt.
  • Die End­no­te des Wahl­pflicht­fa­ches »Mathe­ma­tik für die Fach­hoch­schul­rei­fe« trägt wie jedes ande­re Fach des Pflicht­be­rei­ches aus dem zwei­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitt zum Bestehen oder Nicht­be­stehen der Abschluss­prü­fung bei. Eine man­gel­haf­te Leis­tung muss aus­ge­gli­chen wer­den. Eine unge­nü­gen­de Leis­tung bedeu­tet ein Nicht­be­stehen der Prü­fung zum »Staat­lich geprüf­ten Tech­ni­ker (m/w/d)«.
  • Die End­no­te des Wahl­pflicht­fa­ches »Mathe­ma­tik für die Fach­hoch­schul­rei­fe« geht unab­hän­gig von der »Mathe­ma­tik­no­te« des Pflicht­be­rei­ches in die Durch­schnitts­no­te des Abschluss­zeug­nis­ses ein.