Die Fachschule für Farb- und Lacktechnik, Elektrotechnik, Maschinentechnik, Karosserie- und Fahrzeugtechnik bietet eine qualifizierte Weiterbildung für Maler und Lackierer, Karosseriebauer, Elektroniker, Mechatroniker, Mechaniker, Metallbauer, Produktdesigner, Technische Zeichner usw. an.
Wer die Abschlussprüfung in der Fachschule bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte/r Techniker/in« zu führen.
Mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachschule wird Studierenden, die bei der Aufnahme in die Zweijährige Fachschule den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen, der Mittlere Abschluss (Realschulabschluss) zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung der Fachschule wird Studierenden, die den Mittleren Abschluss mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten haben oder einen Mittleren Abschluss oder gleichwertigen Abschluss nachweisen, die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie die FOS-Abschlussprüfung in Mathematik (Wahlpflichtunterricht) erfolgreich bestehen und in den Fächern Deutsch und Englisch ebenfalls mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
Studierende der Fachschule können nach erfolgreicher Teilnahme am Unterricht in den Fächern Berufs- und Arbeitspädagogik I und II durch eine Zusatzprüfung den Nachweis erbringen, dass sie über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung nach § 30 BBiG verfügen.
Staatlich geprüfte Techniker selbständig im Handwerkt
Zum 1. April 2005 wurde die Handwerksordnung (HWO) durch das Berufsbildungsreformgesetz geändert. Diese Änderung eröffnet nach der Reform der Handwerksordnung aus dem Jahre 2003 nun auch Personen mit höherwertigen Abschlüssen die direkte Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Gewerbe (Anlage A zur Handwerksordnung). Staatlich geprüfte Techniker und Ingenieure werden ohne weiteren Praxisnachweis direkt in die Handwerksrolle eingetragen. Allerdings zählt der inhaltliche Schwerpunkt der Technikerfortbildung bzw. des Ingenieurstudiums, bestimmte Berufe sind bestimmten studierten Fachrichtungen zugeordnet. (siehe HWO § 7, Absatz 2)
Zugang zu den Hochschulen für Meister und Staatlich geprüfte Techniker
Am 06.03.2009 hat die Kultusministerkonferenz den Beschluss »Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung« verabschiedet. Dieser Beschluss eröffnet den Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister, Staatlich geprüfte Techniker) den allgemeinen Hochschulzugang, gleichwertig dem Abitur.
Mittlerweile besteht in allen Ländern der Bundesrepublik die Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte, d. h. für Meister und Staatlich geprüfte Techniker ohne Abitur bzw. ohne Fachhochschulreife, wobei der Hochschulzugang an unterschiedliche länderspezifischer Voraussetzungen gebunden ist.
Mehr Informationen zum Hochschulzugang für Techniker finden Sie hier!
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