Staatlich geprüfte Techniker/nnen mit den Fachrichtungen Elektro‑, Maschinen- und Automatisierungstechnik zählen zu 10-Top-Engpassberufen in Deutschland. Diese Situation wird sich in Zukunft nochmals dadurch verschärfen, dass in naher Zukunft viele berufstätige Techniker/innen in den Ruhestand wechseln werden (Baby-Boomer-Generation).
Deswegen hat der Staat ein großes Interesse daran, junge technisch qualifizierte Facharbeiter/innen für eine Aufstiegsfortbildung zu gewinnen und unterstützt sie finanziell während des Fachschulstudiums gemäß des Aufstiegsförderungsgestztes (AFBG). Das AFBG ist das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung und wir umgangssprachlich auch Meister-BAföG genannt.
Mit dem »Meister-BAföG« wird die beruflichen Aufstiegsfortbildung an einer Zweijährigen Fachschule
- mit Beiträgen zu den monatlichen Lebensunterhaltungskosten der Studierenden oder
- mit Beiträgen zu den Kosten für Bildungsmaßnahmen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialien für Meisterstücke usw.) unterstützt.
Ledige Studierende, die die Fachschule für Technik in Vollzeitform besuchen sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert und sind kindergeldberechtigt.
Für Studierende der Teilzeitform, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglichkeit, dass deren Eltern weiterhin Kindergeld bekommen.
Neben dem Meister-BAföG besteht noch die Möglichkeit der Unterstützung durch Wohngeld, Stipendien und Förderprogramme der Sozialversicherungsträger und der Bundeswehr.
Detailliertere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten.