Kindergeld

Vollzeitform

Eltern von Stu­die­ren­den der Voll­zeit­form bekom­men für ihre Toch­ter oder ihren Sohn bis ein­schließ­lich des 25. Lebens­jah­res der Toch­ter / des Soh­nes Kindergeld.

Teilzeitform

Eltern von Stu­die­ren­den der Teil­zeit­form bekom­men für ihre Toch­ter oder ihren Sohn bis ein­schließ­lich des 25. Lebens­jah­res der Toch­ter / des Soh­nes Kin­der­geld, wenn das eigent­li­che Berufs­ziel der Toch­ter bzw. des Soh­nes der Abschluss »Staat­lich geprüfte/r Techniker/in« ist.

Bewirbt man sich direkt im Anschluss an den erfolg­rei­chen Abschluss der dua­len Aus­bil­dung an einer Fach­schu­le für Tech­nik in Teil­zeit­form wird damit bekun­det, dass das eigent­li­che Berufs­ziel »Techniker/in« ist und die dua­le Aus­bil­dung plus Tech­ni­ker­aus­bil­dung wird als eine ein­heit­li­che Erst­aus­bil­dung betrach­tet. Man spricht in die­sem Fall von einer mehr­ak­ti­gen Aus­bil­dungs­maß­nah­me einer ein­heit­li­chen Erst­aus­bil­dung (sie­he BFH-Urteil vom 15.04.2015, V R27/14).

Wich­tig ist hier­bei, dass die Bewer­bung um einen Stu­di­en­platz an der Fach­schu­le zeit­nah nach dem Abschluss der dua­len Aus­bil­dung erfolgt. Zeit­nah bedeu­tet, das grund­sätz­lich spä­tes­tens ab Fol­ge­mo­nat nach Been­di­gung des ers­ten Aus­bil­dungs­teils für die Fami­li­en­kas­se erkenn­bar ist, dass eine Fort­set­zung der Aus­bil­dung ange­strebt wird. Dies kann bei­spiels­wei­se mit­hil­fe von Bewer­bun­gen oder Wil­lens­er­klä­run­gen nach­ge­wie­sen wer­den. Die Abga­be der Wil­lens­er­klä­rung ist jedoch nicht rück­wir­kend möglich. 

Schul­be­schei­ni­gung zur Vor­la­ge bei­der Fami­li­en­kas­se
Die Fer­di­nand-Braun-Schu­le stellt nach Ein­tritt in die Fach­schu­le für Tech­nik ent­spre­chen­de Schul­be­schei­ni­gun­gen zur Vor­la­ge bei der Fami­li­en­kas­se aus, die den zeit­na­hen Ein­gang der Bewer­bung nach der Been­di­gung der dua­len Aus­bil­dung und den fach­li­chen Zusam­men­hang von dua­ler Aus­bil­dung und Tech­ni­ker­stu­di­um bestätigt.

Mehr­ak­ti­ge Aus­bil­dungs­maß­nah­me
Der Abschluss einer dua­len Aus­bil­dung ist Vor­aus­set­zung für die Auf­nah­me in die Fach­schu­le für Tech­nik. Die Auf­stiegs­fort­bil­dung zur/zum Staat­lich geprüf­ten Techniker/in an der Fach­schu­le für Tech­nik baut zeit­lich und inhalt­lich auf eine vor­an­ge­gan­ge­ne dua­le Aus­bil­dung auf.

Die zwei­jäh­ri­ge Fach­schu­le qua­li­fi­ziert Fach­ar­bei­ter von Niveau 4 auf Niveau 6 des Deut­schen Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­mens (DQR) und führt damit zu einem Berufs­ziel, das auf den Fach­ar­bei­ter­brief auf­baut und mit dem höhe­ren Berufs­ab­schluss »Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ke­rin / Staat­lich geprüf­ter Tech­ni­ker« abschließt. Der Deut­sche Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­men wur­de im Jahr 2013 von der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz verabschiedet.