Vollzeitform
Eltern von Studierenden der Vollzeitform bekommen für ihre Tochter oder ihren Sohn bis einschließlich des 25. Lebensjahres der Tochter / des Sohnes Kindergeld.
Teilzeitform
Eltern von Studierenden der Teilzeitform bekommen für ihre Tochter oder ihren Sohn bis einschließlich des 25. Lebensjahres der Tochter / des Sohnes Kindergeld, wenn das eigentliche Berufsziel der Tochter bzw. des Sohnes der Abschluss »Staatlich geprüfte/r Techniker/in« ist.
Bewirbt man sich direkt im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der dualen Ausbildung an einer Fachschule für Technik in Teilzeitform wird damit bekundet, dass das eigentliche Berufsziel »Techniker/in« ist und die duale Ausbildung plus Technikerausbildung wird als eine einheitliche Erstausbildung betrachtet. Man spricht in diesem Fall von einer mehraktigen Ausbildungsmaßnahme einer einheitlichen Erstausbildung (siehe BFH-Urteil vom 15.04.2015, V R27/14).
Wichtig ist hierbei, dass die Bewerbung um einen Studienplatz an der Fachschule zeitnah nach dem Abschluss der dualen Ausbildung erfolgt. Zeitnah bedeutet, das grundsätzlich spätestens ab Folgemonat nach Beendigung des ersten Ausbildungsteils für die Familienkasse erkennbar ist, dass eine Fortsetzung der Ausbildung angestrebt wird. Dies kann beispielsweise mithilfe von Bewerbungen oder Willenserklärungen nachgewiesen werden. Die Abgabe der Willenserklärung ist jedoch nicht rückwirkend möglich.
Schulbescheinigung zur Vorlage beider Familienkasse
Die Ferdinand-Braun-Schule stellt nach Eintritt in die Fachschule für Technik entsprechende Schulbescheinigungen zur Vorlage bei der Familienkasse aus, die den zeitnahen Eingang der Bewerbung nach der Beendigung der dualen Ausbildung und den fachlichen Zusammenhang von dualer Ausbildung und Technikerstudium bestätigt.
Mehraktige Ausbildungsmaßnahme
Der Abschluss einer dualen Ausbildung ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Technik. Die Aufstiegsfortbildung zur/zum Staatlich geprüften Techniker/in an der Fachschule für Technik baut zeitlich und inhaltlich auf eine vorangegangene duale Ausbildung auf.
Die zweijährige Fachschule qualifiziert Facharbeiter von Niveau 4 auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) und führt damit zu einem Berufsziel, das auf den Facharbeiterbrief aufbaut und mit dem höheren Berufsabschluss »Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker« abschließt. Der Deutsche Qualifikationsrahmen wurde im Jahr 2013 von der Kultusministerkonferenz verabschiedet.