Ledige Studierende, die die Fachschule für Technik in Vollzeitform besuchen sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert. Ab dem 25. Geburtstag müssen die Studierenden der Fachschule eine studentische Kranken- und Pflegeversicherung (KVdS) abschließen.
Privatversicherte Studierende oder verheiratete Studierende müssen ihren Versicherungsstatus während der Fachschulausbildung bei ihren Krankenkassen erfragen.