Krankenversicherung

Ledi­ge Stu­die­ren­de, die die Fach­schu­le für Tech­nik in Voll­zeit­form besu­chen sind bis zu ihrem 25. Lebens­jahr in der gesetz­li­chen Fami­li­en­ver­si­che­rung ihrer Eltern mit­ver­si­chert. Ab dem 25. Geburts­tag müs­sen die Stu­die­ren­den der Fach­schu­le eine stu­den­ti­sche Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung (KVdS) abschließen.

Pri­vat­ver­si­cher­te Stu­die­ren­de oder ver­hei­ra­te­te Stu­die­ren­de müs­sen ihren Ver­si­che­rungs­sta­tus wäh­rend der Fach­schul­aus­bil­dung bei ihren Kran­ken­kas­sen erfragen.