Mitgliederversammlung

Die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung wird in der Regel ein­mal jähr­lich durch den Vor­stand ein­be­ru­fen. Sie ist obers­tes beschlie­ßen­des und über­wa­chen­des Organ. Die Ein­la­dung zur ordent­li­chen Mit­glie­der­ver­samm­lung erfolgt spä­tes­tens drei Wochen vor­her durch schrift­li­che Mit­tei­lung an die Mit­glie­der unter Anga­be von Ort, Zeit­punkt und Tagesordnung. 

Auf­ga­ben der ordent­li­chen Mitgliederversammlung:

  • Ent­ge­gen­nah­me des Jahresberichtes,
  • Abnah­me der Jah­res­rech­nung und Ertei­lung der Ent­las­tung des Vor­stan­des nach posi­ti­vem Bericht der Rechnungsprüfer,
  • Bewil­li­gung der Aus­ga­ben, soweit dies nicht lau­fen­de Kos­ten sind,
  • Wahl des Vor­stan­des und zwei­er Rechnungsprüfer,
  • Wahl von Aus­schüs­sen nach Bedarf.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Mit­glie­der­ver­samm­lung fin­den Sie unter dem Link: Sat­zung des Fördervereins