Die ordentliche Mitgliederversammlung wird in der Regel einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Sie ist oberstes beschließendes und überwachendes Organ. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt spätestens drei Wochen vorher durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung.
Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung:
- Entgegennahme des Jahresberichtes,
- Abnahme der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung des Vorstandes nach positivem Bericht der Rechnungsprüfer,
- Bewilligung der Ausgaben, soweit dies nicht laufende Kosten sind,
- Wahl des Vorstandes und zweier Rechnungsprüfer,
- Wahl von Ausschüssen nach Bedarf.
Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung finden Sie unter dem Link: Satzung des Fördervereins