AzubiCard Hessen

So selbst­ver­ständ­lich für Stu­die­ren­de heu­te der Stu­den­ten­aus­weis ist, so selbst­ver­ständ­lich sol­len Aus­zu­bil­den­de sich künf­tig mit ihrer Azu­biCard aus­wei­sen! Dar­über hin­aus sichert die Azu­biCard den Aus­zu­bil­den­den den Zugang zu vie­len ver­güns­tig­ten Ange­bo­ten der Frei­zeit­ge­stal­tung sowie zu den Bera­tungs­an­ge­bo­ten der Kam­mern zur Aus­bil­dung und Prüfung.

Mit der Azu­biCard wol­len wir die Ent­schei­dung für eine beruf­li­che Aus­bil­dung hono­rie­ren und mehr jun­ge Men­schen dafür gewin­nen“, erläu­ter­te Wirtschaftsminister
Tarek Al-Wazir. „Die beruf­li­che Bil­dung ist ein hoch­wer­ti­ger und pra­xis­ori­en­tier­ter Weg in die Erwerbs­tä­tig­keit, der alle Mög­lich­kei­ten bis hin zum spä­te­ren Stu­di­um eröff­net. Die Azu­biCard ist auch ein Aus­weis der Wert­schät­zung für die­je­ni­gen, die die­sen Weg ein­schla­gen.“ Al-Wazir rief die Unter­neh­men auf, Ver­güns­ti­gun­gen für Aus­zu­bil­den­de zu gewäh­ren und sich damit als aus­bil­dungs­freund­li­cher Betrieb zu präsentieren.

Die neue Azu­biCard bie­tet Aus­zu­bil­den­den in Hes­sen künf­tig Ver­güns­ti­gun­gen und Zusatz­an­ge­bo­te wie zum Bei­spiel einen ermä­ßig­ten Ein­tritt für Schwimm­bä­der, Thea­ter, Muse­en und Sport­ver­an­stal­tun­gen, aber auch Rabat­te im Einzelhandel.

Ab sofort ist die Inter­net­sei­te http://www.azubicard-hessen.de online.

Unter­neh­men, die Inter­es­se haben, sich an der Akti­on zu betei­li­gen, kön­nen sich unter www.azubicard-hessen.de infor­mie­ren, kos­ten­los regis­trie­ren und ihre Ange­bo­te ein­stel­len“, infor­miert Armin Ger­beth, Lei­ter Aus- und Wei­ter­bil­dung bei der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Fulda.

Ihre Ange­bo­te wer­den geprüft und dann frei­ge­schal­tet. Alle, die mit­ma­chen, erhal­ten einen mar­kan­ten Auf­kle­ber, mit dem sie Kun­den auf ihre Ange­bo­te für die hes­si­schen Azu­bis hin­wei­sen kön­nen“, so Ger­beth wei­ter. In die Azu­biCard im Scheck­kar­ten­for­mat ist ein QR-Code inte­griert. Er führt zur Lis­te die­ser Angebote.

Die Azu­biCard wird aus­schließ­lich an Aus­zu­bil­den­de ver­ge­ben. Der auf­ge­druck­te Name und eine Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer sind der Nach­weis, dass der/die Karteninhaber*in tat­säch­lich eine Aus­bil­dung absol­viert. Die Unter­neh­men wer­den daher gebe­ten, die­se Kar­te als „Aus­bil­dungs­nach­weis“ anzuerkennen.

Ansprech­part­ne­rin bei der IHK Ful­da:
Mela­nie Schä­fer
Tele­fon: 0661 284–27
Email: schaefer@fulda.ihk.de