Durch die Nutzung der IT-Einrichtungen der Schule und des Internets als Lehr- und Lernmittel ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen.
Es besteht jedoch insoweit auch stets die Gefahr, dass Schüler/Schülerinnen Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollen. Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülern / Schülerinnen, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten.
Die nachfolgenden Regelungen gelten daher für die Benut- zung der schulischen IT-Einrichtungen (pädagogisches Schü- lernetzwerk), wie bspw. PC, Laptop, mobile Devices (Tablet) und des Internetzugangs im Rahmen des Unterrichts und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Eine Nutzung der vorgenannten IT-Einrichtungen ist dabei nur für schulische Zwecke statthaft. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung (Verwaltungsnetz).
Weisungsbefugt sind die unterrichtsdurchführenden Lehrkräfte bzw. von der Schulleitung beauftragte Aufsichtspersonen.