Da stark damit zu rechnen ist, dass die Inzidenz im Landkreis Fulda anhaltend unter 50 bleiben wird (heute den 2. Tag unter 20), hat das Staatliche Schulamt nach Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde mitgeteilt, dass wir am Montag, dem 07.06.2021 die Bundesnotbremse verlassen und in die Stufe 2 des Hessischen 2‑Stufen-Plans wechseln dürfen.
Konkret gelten dann die folgenden Regelungen:
- Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb (*)) zurück.
Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht. - Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.
(*) Hygienevorgaben sind hierbei u.a.:
- Abstand von 1,5 Metern auch im Gebäude,
- Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht (FFP2-Maske oder medizinische Maske)
- Einhaltung des Abstandsgebots zwischen Lehrkraft und Lerngruppe
- regelmäßiges Stoßlüften
Vor der Durchführung der Selbsttestungen müssen von den zurückkehrenden Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten ebenfalls die Einverständniserklärungen (s. Anlage) vorliegen; möglichst spätestens am 07.06.2021 zum Schulbeginn, damit sinnvollerweise auch am ersten Schulbesuchstag eine flächendeckende Testung durchgeführt werden kann.